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Kosten & Honorar |
Wir stellen Ihnen die Kosten transparent dar!

Berechnung nach Gebührenverordnung
Die Kosten bzw. unser Honorar werden nach einer für alle Steuerberater geltenden
Gebührenverordnung (StBGebV) berechnet. Sie bemessen sich in der Regel
nach dem Gegenstandswert, der im Falle der Einkommensteuererklärung durch
die Summe der Einkünfte bestimmt wird.
Gebührenberechnung
Es ergibt sich ein Mindestwert und ein Maximalwert
der Gebühr. Innerhalb dieser Spanne liegen dann,
je nach Aufwand, die Kosten. In der Regel wird die
Mittelgebühr der Steuerberater-Gebührenverordnung
nicht überschritten. Die Kostenstruktur besprechen wir mit Ihnen im Vorfeld!
Zeitabrechnung
Für eine persönliche Beratung erfolgt die Berechnung
nach vorheriger Vereinbarung mit Ihnen.
Abzugsfähigkeit
Die Kosten für die Steuerberatung sind größtenteils steuerlich abzugsfähig, wir werden dies mit Ihnen besprechen.
Aufwandsabschätzung
Gerne können wir für Sie eine Aufwandsschätzung - vorab - vornehmen.
Kontakt
Holen Sie ein unverbindliches Angebot ein! Fon: +49(0)821-50877337
Email: steuer@kanzlei-lecker.de
Link Kontakt & Anfahrt
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